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   AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18   

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https://dejure.org/2018,49608
AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18 (https://dejure.org/2018,49608)
AG Unna, Entscheidung vom 08.11.2018 - 18 C 16/18 (https://dejure.org/2018,49608)
AG Unna, Entscheidung vom 08. November 2018 - 18 C 16/18 (https://dejure.org/2018,49608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • meinmietrecht.de

    WEG - Umlage Hausverwaltungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 82/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Desweiteren bedarf es der Bestimmung, auf welchem Wege die maßgebliche Anzahl der Personen ermittelt werden soll, wobei eine Ermittlungsmethode festgelegt werden muss, die zumindest einem erforderlichen Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit gerecht wird (denkbar dürfte insofern insbesondere sein, dass an einer bestimmten Anzahl an Stichtagen die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen (sei es durch die Verwaltung oder die jeweiligen Wohnungseigentümer) festgestellt wird; vgl. zum Mietrecht: BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 82/07 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Hinsichtlich des Antrags zu 1) kommt es hinsichtlich der angefochtenen Kostenpositionen auf deren Nennwert an (vgl.: BGH, Beschl. v. 9.2.2017 - V ZR 188/16); maßgeblich ist dabei vorliegend als Obergrenze gem. § 49a Abs. 1 S. 2 GKG das Fünffache des Wertes des Klägerinteresses, d.h. der 5-fache Nennbetrag der gemäß Einzelabrechnung des Klägers auf diesen entfallenden Kosten, soweit diese angegriffen sind; dies ergibt nach Berechnung des Gerichts einen Betrag i.H.v. 6.561,30 Euro; da zusätzlich die Entlasung des Verwalters angegriffen wurde, erhöht sich der Streitwert auf 7.000 Euro (§ 3 ZPO).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Diese Kosten sind unabhängig davon, ob es sich um Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums handelt, nach dem in § 16 Abs. 2 WEG vorgesehenen Schlüssel - d.h. nach Miteigentumsanteilen - umzulegen, wenn die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Regelung vorsieht (vgl.: BGH NJW 2007, 3492, Rz. 11f. beck-online).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05).
  • LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Angaben zum Stand

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Dass dieser Beschluss nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, folgt vorliegend bereits daraus, dass es an einer hinreichend bestimmten Regelung zum Inhalt und zur Anwendung des Schlüssels fehlt (siehe dazu oben unter 3.; vgl. etwa auch: LG Rostock, Urteil vom 10. Juli 2015 - 1 S 160/14 -, Rn. 15, juris; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 16 Nutzungen, Lasten und Kosten, Rn. 54).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05).
  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02

    Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern und Teileigentümern - Auslegung der

    Auszug aus AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
    Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05).
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